Verwendung
Zum Einbau in Rohrleitungen zum Schutz von Behältern und Anlagenteilen gegen Deflagration brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Einsetzbar für alle Stoffe der Explosionsgruppen IIA1 bis IIA mit einer Normspaltweite (MESG) > 0,9 mm. Beidseitig wirkend, für einen maximalen Betriebsdruck von 1,2 bar abs. und einer maximalen Betriebstemperatur von 60°C. Mit einem oder zwei Temperaturfühlern (PT 100) ausgerüstet, ist auch die Absicherung gegen einen kurzzeitigen Brand von einer bzw. zwei Seiten gegeben. Der Abstand von der Zündquelle bis zur Armatur darf eine Länge von 50x Rohrinnendurchmesser nicht überschreiten. Der Einbau der Deflagrationsrohrsicherung ist sowohl in horizontal als auch in vertikal verlaufende Leitungen zulässig. Bei Betrieb mit nur einem Thermofühler muss dieser an der Armaturenseite angebracht sein, aus der ein Brand zu erwarten ist.
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